Haus- & Saunaordnung

Allgemeines

  1. Die Haus- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Kurmittelhaus.
  2. Das Kurmittelhaus steht der Öffentlichkeit zur Verfügung.
  3. Die Haus- und Saunaordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem bezahlen des Eintritts erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, erlassenen Anordnungen an. Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet.
  4. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden.
  5. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  6. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Das Personal ist befugt, Gäste, die gegen die Haus- und Saunaordnung verstoßen und den Anordnungen nicht Folge leisten, vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Kurmittelhauses auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Das Nichtbefolgen einer solchen Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich durch den Betreiber geahndet werden.
     

Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten werden auf der Informationstafel im Eingangsbereich bekannt gegeben.
  2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten!
  3. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zu der Sauna oder den dazugehörigen Räumlichkeiten verschaffen und sich Leistungen kostenfrei erschleichen, werden des Kurmittelhauses verwiesen und bei der Polizei angezeigt. 
  4. Die Betriebsleitung kann die Benutzung der Sauna oder Teile davon bei vorliegender Notwendigkeit einschränken oder verbieten.
  5. Während der für die Öffentlichkeit bestimmten Öffnungszeiten steht die Benutzung der Sauna jedermann mit Ausnahme solcher Personen frei, die an ansteckenden Krankheiten oder Hautausschlägen leiden, offene Wunden (ausgenommen geringfügige Verletzungen) haben oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen oder Hausverbot bekommen haben.
  6. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können und Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen, Herz- und Kreislaufkranke sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Betreuungsperson gestattet.
  7. Des weiteren sollten Personen mit gesundheitlichen Problemen klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  8. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen sich in der Sauna nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Die allgemeine Aufsichtspflicht für Kinder durch die Erziehungsberechtigten bleibt im Kurmittelhaus erhalten.
  9. Tieren ist der Zutritt zu allen Bereichen verboten.


Verhalten in der Sauna

Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was die guten Sitten, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Reinlichkeit im Kurmittelhaus verletzt oder gefährdet.

Nicht gestattet sind:

  • Fotografieren und Videoaufnahmen 
  • Filmaufnahmen in jeglicher Form
  • Das Rauchen im Gebäude (auch E-Zigaretten)
  • Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden

 

Haftung 

  1. Die Gäste benutzen die Saunen im Kurmittelhaus auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, das Kurmittelhaus und die dazugehörigen Saunas einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung der 
  4. Saunas oder durch sein Verhalten im Kurmittelhaus dem Betreiber zufügt.
  5. Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Durch das Personal erfolgt nur eine Erstversorgung.
  6. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. sed.

Besondere Bestimmungen für die Sauna

  1. Der Saunabereich ist eine textilfreie Zone. Das gilt auch für übliche Badebekleidung.
  2. Die Lieg- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Badehandtuch) benutzt werden. 
  3. Die Saunagäste sind verpflichtet, sich vor dem Betreten des Schwitzraumes mit Seife, Duschgel o.ä. zu reinigen.
  4. Im Saunaraum werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Duftessenzen dürfen nicht verwendet werden.
  5. In den Ruheräumen haben sich die Saunagäste so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden.
  6. Zur Damensauna dürfen Kinder unterschiedlichen Geschlechts bis zu einem Alter von 7 Jahren mitgebracht werden.
  7. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten und volljährigen Begleitperson erforderlich

Gastronomie

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Ausnahmen

Die Haus- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Saunaordnung bedarf.

 

Die Geschäftsführung

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